Hier findest Du einiges Interessantes und Wissenswertes! Auch hier nehmen wir gern Deine Tipps und Ideen mit auf. Bitte melde Dich über die Kontaktseite oder sprich uns direkt an.
Ihr habt die Möglichkeit, Eure Ein-gruppierung vom Bistum überprüfen zu lassen. Dazu füllt Ihr diesen Antrag aus und lasst ihn vom Dienstvorgesetzten unterschreiben. Das Ergebnis wird der Kirchengemeinde mitgeteilt. Ihr habt einen Besitzstandsanspruch und so kann Euch kein Nachteil entstehen. Bei einer positiven Bewertung wird die höhere Entgeltgruppe ab Antragstellung gezahlt. Gern könnt Ihr Euch bei Bedarf oder Rückfragen an uns wenden.
Hier findest Du den richtigen Ansprechpartner für alle möglichen Fragestellungen in der Kirchengemeinde.
Zuständig beim Bistum für uns Pfarrsekretärinnen bei allen Fragen und Problemen ist Herr Stefan Schweer.
Gemeinfreie Bilder und Texte und auch sonstige Informationen und Hilfen gibt es auf dieser Seite:
Die Pfarrsekretärinnen haben eine eigene Eingruppierung. Das ist im kirchlichen Amtsblatt vom 20. Dezember 2018 ab Seite 196 ff. veröffentlicht.
Kolleginnen mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung und der entsprechen-den Tätigkeit im Pfarrbüro sind in Entgelt-gruppe 4-6 einzustufen. Wenn neben den Pfarrsekretariatsaufgaben auch noch Rendanturtätigkeiten übernommen werden, ist die Eingruppierung je nach Umfang E 7 oder E 8.
Hier findest Du Praxistipps für den Umgang im Arbeitsalltag.
Zuständig beim Bistum für allen Fragen rund um den Datenschutz ist Herr Holger Brinkmeyer.